Ärztliche Verordnung
Für eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme ist in der Regel eine ärztliche Verordnung notwendig.
Hier finden Sie die wichtigsten Schritte von der ärztlichen Verordnung bis zum Beginn Ihrer persönlichen Therapie.
Für eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme ist in der Regel eine ärztliche Verordnung notwendig.
Kontaktieren Sie die Praxis telefonisch oder per E-Mail und schildern Sie kurz Ihr Anliegen.
Bitte bringen Sie Verordnung, relevante Befunde, Operationsberichte und vorhandene Hilfsmittel mit.
Nach Befundung und Zielvereinbarung beginnt die individuell abgestimmte Behandlung.
Ergotherapeutische Leistungen können grundsätzlich direkt in Anspruch genommen werden. Ohne ärztliche Verordnung handelt es sich um eine Privatleistung.
Für die Kostenübernahme gelten die Bestimmungen Ihres Sozialversicherungsträgers. Ob eine Bewilligung erforderlich ist, kann je nach Versicherung und Verordnung variieren.
Die Verordnung wird von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt. Welche Fachrichtung zuständig ist, hängt vom Behandlungsanlass ab.
Umfang und Dauer ergeben sich aus Verordnung, Befund, Therapiezielen und Verlauf.
Ja. ERGO JOJA behandelt Versicherte aller Krankenkassen. Die konkrete Abrechnung oder Rückerstattung kann je nach Sozialversicherungsträger unterschiedlich geregelt sein.
Hausbesuche können je nach medizinischer Notwendigkeit, Verordnung und organisatorischer Möglichkeit vereinbart werden. Bitte fragen Sie telefonisch nach.
Verordnung, e-card, relevante Befunde, Operationsberichte, vorhandene Schienen oder Hilfsmittel.
Organisatorische Details lassen sich am einfachsten direkt klären.